Greyerzer- und Schiffenensee
Notruf
Tel: 117 oder 112
Kanton Freiburg
Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
Schifffahrt, route de Tavel, 1700 Fribourg
Tel: 026 484 55 33
Fax: 026 484 55 34
navigation(at)ocn.ch
Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg
Kantonspolizei Fribourg
Verkehr- und Schifffahrtspolizei
chemin de la Maladière 8, 1763 Granges-Paccot
Tel: 026 305 17 17
Fax: 026 305 20 59
Seepolizei Kanton Freiburg
Information
Höchstgeschwindigkeit
Beide gesamten Seeflächen 10 km/h
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet. Gebührenpflichtig. Bitte kontaktieren Sie unbedingt vor dem Einwassern das Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg.
Schiffe mit ausländischem Standort
Boote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig. Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden Schifffahrtsamt des Kanton Freiburg Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.