Aktuelles

Sperrung der Ankerplatzzone östlich vom Hafen Chevroux

Östlich vom Hafen Chevroux haben sich in den letzten Jahren Purpurreiher zum Brüten angesiedelt. Diese bedürfen eines speziellen Schutzes. Der Kanton Waadt beabsichtigte daher, die in diesem Perimeter ohnehin schon sehr ausgedehnte Verbotszone noch weiter zu vergrössern. Zusammen mit Aqua Nostra Les Trois Lacs konnten wir einen vernünftigen Kompromiss aushandeln um die Folgen für die private Schifffahrt auf einem erträglichen Rahmen zu halten.

 

Link zum Situationsplan Hafen Chevroux: Ankerplatz Chevroux

Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Besteuerung der Schiffe Kt. Freiburg

Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion SJSD des Kanton Freiburg bat die FSM um Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Besteuerung der Schiffe.

 

Hier unsere Stellungnahme:

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Sie haben uns zur eingangs erwähnten Vernehmlassung eingeladen. Dafür bedanken wir uns herzlich.


Die Fédération Suisse Motonautique (FSM) engagiert sich für die Belange der privaten Schifffahrt auf Schweizerischen Gewässern. Daher sehen wir uns legitimiert, zur anstehenden Problematik Stellung zu beziehen.

 

Wir haben Ihre Unterlagen studiert und sind danach gegenüber den geplanten Veränderungen positiv eingestellt. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Tarife so umgesetzt werden wie im Gesetzesentwurf vorgesehen und nicht noch auf dem Verordnungsweg oder mit Teuerungsargumenten erhöht werden. Immerhin ist der Kanton Freiburg schon seit Jahren und auch heute immer noch der Kanton mit den höchsten Schiffssteuern. Notabene ohne eine Rechtfertigung durch Mehrleistungen gegenüber anderen Kantonen.

 

Sinnvoll erachten wir die Idee der Entlastung von energieeffizienten Antriebsarten, auch wenn diese wohl kaum in naher und mittelbarer Zukunft einen grossen Zuwachs erfahren dürften.

 

Entscheid FSM: Wir sagen ja zur Gesetzesreform.

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Die FSM unterstützt Boatpark - den smarten Gästeplatzfinder

Du suchst im Sommer eine freien Gästeplatz? Boatpark avisiert Dich sobald ein Platz für Dein Boot frei wird! Reserviere und bezahle den Platz über die App und geniesse entspannt den Sonnenuntergang vor Anker, bevor Du Deinen Gästeplatz anläufst.

 

Simpel, smart und stressfrei. Die kostenlose Boatparkapp revolutioniert, dank Digitalisierung, Deinen Aufenthalt auf dem See. Desshalb unterstützt die FSM Boatpark als Partner und weil die App dem chronischen Engpass an Gästeplätzen entgegenwirkt.

 

Mehr Infos: www.boatpark.app

 

Flyer herunterladen: Boatpark

 

Wir empfehlen allen Bötlern die Nutzung von von Boatpark! Je mehr wir sind, je besser!

SUP auf der Aare Solothurn ist wieder erlaubt

Der Kampf hat sich gelohnt! ProSUP Schweiz zwingt den Kanton Solothurn das rechtswidrige SUB Verbot auf der Aare aufzuheben!

 

Roland Thomke von ProSUB Schweiz: " Nur mit geeinten Kräften können wir uns gegen Behördenwillkür und militante Umweltschützer wehren! "

 

ProSUB Schweiz bedankt sich bei allen Clubs und Einzelmitgliedern der FSM für ihre Unterstützung. 

 

 

Nasta Marine Interview mit unserem Vorstandsmitglied

Broschüre Bootsbauer Verband

Sehen Sie sich die interaktive Broschüre von unserem engen Partner SBV an!

Die FSM ist mit an Bord!

(Hier als PDF Download)

Sperrung der Seefläche am Südufer des Neuenburgersees erfolgreich abgewendet!

FSM verhindert eine weitere Sperrung der Seefläche westlich von Portalban am Neuenburgersee
(Siehe Einsprache weiter unten)

Die FSM hat den Kanton Freiburg erfolgreich in die Schranken gewiesen und eine weitere Sperrung der Seefläche erfolgreich verhindert. Nicht nur die Schifffahrt profitiert vom Einsatz der FSM sondern auch Badende, Stand Up Paddels und Kiter.

Änderungsprojekt der kantonalen Nutzung der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees

FSM erhebt Einsprache gegen Projekte des Kantons Freiburg

Vor einigen Wochen hat die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) des Kantons Freiburg ein Änderungsprojekt des kantonalen Nutzungsplans der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees öffentlich aufgelegt. Überzeugt, dass dieses Projekt ungeeignet und rechtswidrig ist, hat die FSM dagegen Einsprache erhoben.


Am 12. Juni 2020 hat die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) des Kantons Freiburg ein Änderungsprojekt des kantonalen Nutzungsplans der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees aus dem Jahr 2002 öffentlich aufgelegt. Das Projekt sieht insbesondere den Abbau der in der Grande Cariçaie gelegenen Chalets sowie eine Einschränkung der Wasserwege zwischen der Bucht von Ostende und Portalban vor. Die FSM wurde vorgängig von der RUBD nicht einbezogen, somit war die Einreichung einer begründeten Einsprache notwendig.


Das Projekt sieht ein Fahr- und Badeverbot im Gebiet südwestlich von Portalban vor. Im Jahr 2002 kämpfte die FSM erfolgreich für die Einrichtung einer Navigationszone, die die Interessen aller Nutzer des Sees berücksichtigt. Diese Änderung wäre ein Rückschritt, der nicht toleriert werden kann, zumal das RUPD-Projekt im Widerspruch zu den in der Verordnung über Reservate für Wasser- und Zugvögel von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) festgelegten Regeln und Navigationsplänen steht. Gemäss dieser Verordnung, die die zu schützenden Gebiete in der ganzen Schweiz festlegt, ist im Sommer Schifffahren und Baden wie heute erlaubt. Im Hinblick auf das weitere Verfahren kann der Entscheid der RUPD über die Einsprachen vor dem Kantonsgericht angefochten werden. In der Zwischenzeit ist der Nutzungsplan von 2002 weiterhin in Kraft.


Auf die Chalets gehen wir von der FSM in unserer Einsprache nicht näher ein. Einfach so viel zur Erinnerung: Im Jahr 2002 hatten Sonderregelungen in Form von «Contrats-Nature» eingeführt werden sollen, um die Erhaltung der Chalets unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Mit Urteil von 2009 zog das Bundesgericht einen Strich durch die Rechnung des Kantons Freiburg und erklärte die entsprechende Verordnung als widerrechtlich. Das Urteil war, mit Bezug auf die Art der Eingliederung der «Contrats-Nature» in das Rechtssystem, rein formbezogen. Statt den Inhalt in diese Verträge zu integrieren, zog es die RUPD vor, den völligen Abriss dieser Chalets vorzuschlagen. Die Vision der RUPD ist in verschiedener Hinsicht kritisierbar, u.a. die Tatsache, dass das Gebiet Teil eines Bundesinventars ist welches die Chalets nicht ausschliesst. Die schlichte Tatsache, dass sich das RUPD ausschliesslich auf den Bericht der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) stützte, während nach Artikel 7 Absatz 4 des Naturschutzgesetzes (NSchG) der Staat eine Interessenabwägung vornehmen muss, wobei dieser Bericht nur eine der Grundlagen ist; aber auch, dass die Chalets die heutige Entwicklung des Gebietes, wie wir es heute kennen, ermöglicht haben - insbesondere durch den Kampf gegen die Erosion.


Jean-Pierre Zingg, Präsident FSM

Einsprache FSM (gekürzte Version)

Stop den den gebietsfremden Invasoren

Gebietsfremde Invasoren gefährden die heimische Artenvielfalt – helfen Sie mit, die Verbreitung zu stoppen!

Reinigen Sie ihr Boot gründlich mit Hochdruck, wenn Sie es auf ein anderes Gewässer umsiedeln.
Damit helfen Sie die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten einzudämmen und unsere heimische Artenvielfalt zu erhalten.

Ihr sauber gereinigtes Boot fährt dank des geringeren Reibungswiderstands schneller und verbraucht weniger Treibstoff. Ausserdem unterbinden Sie mit der Reinigung, dass der Bootsrumpf durch starken Muschelbewuchs
beschädigt wird.


Nach dem Auswassern

1. Reinigen Sie ihr Boot von aussen mit einem starken Hochdruckreiniger (möglichst heisses Wasser 45 °C). Lassen Sie Bilgenwasser und Restwasser aus sonstigen Behältnissen im Boot vollständig ab.


2. Kontrollieren Sie, dass keine Rückstände von Schmutz oder Pflanzenmaterial an Bootsrumpf, Motor, Seilen, Anker oder anderen Geräten zurückbleiben. Kontrollieren Sie insbesondere schwer zugängliche Stellen am Rumpf sowie den Motor.


3. Trocknen Sie Ihr Boot und die dazugehörige Ausrüstung für vier Tage, bevor Sie auf einem anderen Gewässer einwassern.
Gebietsfremde Arten werden oft unbemerkt von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Ein grosses Problem bilden Fische, Muscheln, Krebse und Algen, die einheimische Arten verdrängen und den natürlichen Lebensraum verändern.


Insbesondere Sportboote, die zwischen Gewässern oder Gewässerabschnitten welchseln, stellen eine grosse Gefahr dar.


Eine potenzielle Verbreitungsmöglichkeit ist der Transport der klebenden Grundeleier an Schiffen.
An ihren Rümpfen können klebrige Eier heften oder in Vertiefungen und Hohlräumen lebende Fische
sitzen. Organismen und Lebensstadien können so über natürliche Ausbreitungsbarrieren transportiert werden.


Eine besondere Gefahr für die einheimischen Gewässer stellen invasive Grundelarten aus dem Schwarzmeerraum dar. Sie wurden im Ballastwasser von Frachtschiffen eingeschleppt und sind im Rhein bereits sehr zahlreich anzutreffen. Beide Arten konkurrieren mit heimischen bodenlebenden Arten um Lebensraum und Nahrung.


Die weitere Ausbreitung rheinaufwärts und insbesondere in andere Gewässer könnte weitreichende
Folgen für die heimische Fischfauna haben und sollte verhindert werden.

Merkblatt zum Download

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