Walensee

Notruf

Tel.:  117 oder 112
Seerettung
Tel.: 118

Kanton Glarus

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kanton Glarus
Schifffahrt
Mühlestrasse 17
Postfach
8762 Schwanden
Tell: +41 55 646 54 00
stva(at)gl.ch
Schifffahrtsamt des Kanton Glarus

 

Polizeikommando des Kanton Glarus
Verkehrspolizei
Spielhof
Postfach 635
8750 Glarus
Tel: +41 55 645 66 66
Kantonspolizei Glarus

Kanton St.Gallen

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
des Kanton St. Gallen

Schifffahrt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Tel: +41 58 229 93 20
info.schifffahrtsamt(at)sg.ch
Schifffahrtsamt des Kanton St. Gallen

 

Kantonspolizei St. Gallen
Klosterhof 12
9001 St. Gallen
Tel: +41 58 229 49 49
Seepolizei Kanton St. Gallen

Informationen

Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Einwasserung von Schiffen mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet, Gebührenpflichtig und benötigen eine Bewilligung.
Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern, mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf.


Ausländische Schiffe
Boote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen auf öffentlichen Gewässern ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kanton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erstmals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern, vorbehalten bleiben allgemeine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem  Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.

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