Luganersee - Lago di Lugano e Ceresio

Notruf

Tel.:  117 oder 112

Kanton Tessin

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6582 Camorino 
Tel: +41 91 814 97 00 
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Polizia cantonale
Viala Officina 10
6500 Bellinzona
Tel: +41 848 25 55 55 
Polizia cantonale

Informationen

Passagiere
Schiffspassagiere müssen einen gültigen Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) mit sich führen

Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Einwasserung von Booten mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet, jedoch gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Schifffahrtsamt des Kantons Tessin.

Ausländische Schiffe
Boote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen auf öffentlichen Gewässern ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kanton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erstmals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern, vorbehalten bleiben allgemeine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem  Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.

Bedenken Sie
In Italien gelten andere Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Rettungsmaterial. Erkundigen Sie sich beim Schifffahrtsamt des Kanton Tessin.Im weitern regelt das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend der Schifffahrt auf den Tessinerseen, die Abweichungen der gültigen schweizerischen Vorschriften.

Eine zertifizierte Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person

  • Ein oder mehrere Feuerlöscher (je nach Bootsgrösse) der Brandklassen A B C F
  • Pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot) oder Signalpistole mit Patrone (Fallschirm rot)
  • Taschenlampe mit Ersatzbatterie
  • Erste-Hilfe-Set
  • Anker mit Kette oder Leine
  • Rettungsring mit Leine


Italien

In Italien gelten andere Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Rettungsmaterial.

Empfehlung des ADAC:

  • Höhere Haftpflicht Versicherung für Boote.
  • Wanderboote gestattet, jedoch taxpflichtig.
  • Wakeboards unter Auflagen gestattet.

Gestützt auf die EU-Richtlinie 2005/14/CE verlangt Italien höhere Deckungen für Haftpflichtschäden. Für Segel- und Motorboote, die auf italienischen Binnen- und Küstengewässern verkehren, muss die Garantiesumme ab 11. Juni 2012 mindestens 6 Millionen Euro betragen. Diese Summe setzt sich zusammen aus € 5 Mio. pro Fall für Personenschäden, unabhängig von der Anzahl der Verletzten oder Getöteten und  € 1 Mio. pro Fall für Sachschäden, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten.
Murette-Versicherung

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