Brienzersee

Notruf

Tel: 117 und 112

Kanton Bern

Strassenverkehr- und Schifffahrtsamt Bern
Schifffahrt
Postfach
3001 Bern
Tel: +41 31 635 86 80
schifffahrt.svsa(at)be.ch
Schifffahrtsamt des Kanton Bern



Seepolizei Brienzersee
Polizeiwache Interlaken
Untere Bönigenstrasse 12
3800 Interlaken
Tel: +41 31 638 76 76
Seepolizei

Informationen

Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet.


Schiffe mit ausländischem Standort
Schiffe mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet und müssen mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind aus diesem Grund Gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen mit ausländischem Standort auf öffentlichen Gewässern der Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kan­ton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erst­mals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern. Vorbehalten bleiben allge­meine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert wer­den.

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.

Siehe auch Merkblatt des Kantons Bern: "Ausländische Besucher auf bernischen Gewässer".

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