Zugersee

Notruf

Tel: 117 oder 112

Kanton Zug

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Zug
Schifffahrt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel: +41 41 728 47 11
info(at)stva.sd.zg.ch
Schifffahrtsamt des Kanton Zug


Zuger Polizei
An der Aa 4
6300 Zug
Tel: +41 41 728 41 41
Gewässerpolizei und Umwelt

Kanton Schwyz

Verkehrsamt Schwyz
Schiffsinspektorat
Schlagstrasse 82
Postfach 3214
6431 Schwyz
Tel: +41 41 819 21 71

schiff.vasz(at)sz.ch
Schifffahrtsinspektorat des Kanton Schwyz


Kantonspolizei
Kantonspolizei Schwyz
Bahnhofstrasse 7
6430 Schwyz
Tel.  +41 41 819 29 29
Kantonspolizei Schwyz

Informationen

Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet, jedoch gebührenpflichtig.

Schiffe mit ausländischem StandortBoote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig. Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem Schifffahrtsamt des Kanton Zug oder der Seepolizei Kontakt auf.

Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.

Wakeboardfahrer und Kitesurfer

Die Anliegerkantone Zug, Schwyz und Luzern haben eine einheitliche Regelung getroffen
Wakeboardfahrer und Kitesurfer konsultieren deshalb die entsprechenden Vorschriften.

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