Thunersee

Notruf

Tel: 117 oder 112

Kanton Bern

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel: +41 31 635 86 80
schifffahrt.svsa(at)be.ch
Schifffahrtsamt Kanton Bern


Seepolizei Thunersee
Interlakenstrasse 103c
3705 Faulensee
Tel: +41 31 638 86 30
Seepolizei

Informationen

Informationen
Beachten Sie bitte die markierten Schutzzonen


Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet.


Schiffe mit ausländischem Standort
Schiffe mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet und müssen mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind aus diesem Grund Gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen mit ausländischem Standort auf öffentlichen Gewässern der Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kan­ton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erst­mals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern. Vorbehalten bleiben allge­meine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert wer­den.

 

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.


Siehe auch Merkblatt des Kantons Bern: "Ausländische Besucher auf bernischen Gewässer".

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