Bielersee

Notruf

Tel. 117 oder 112

Kanton Bern

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel: +41 31 635 86 80
schifffahrt.svsa@be.ch
Schifffahrtsamt Bern


Seepolizei Bielersee
Kleintwann 4
2513 Twann
Tel: +41 31 638 87 20
Seepolizei

Information

Höchstgeschwindigkeit
Broye- und Zihlkanal sowie Aare     15 km/h


Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen

Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind ohne Gebühr gestattet.

 
Schiffe mit ausländischem Standort
Schiffe mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet und müssen mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind aus diesem Grund Gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen mit ausländischem Standort auf öffentlichen Gewässern der Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kan­ton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erst­mals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern. Vorbehalten bleiben allge­meine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert wer­den.

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.


Siehe auch Merkblatt des Kantons Bern: "Ausländische Besucher auf bernischen Gewässer".

 

 

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